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   BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B   

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BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B (https://dejure.org/2009,53136)
BSG, Entscheidung vom 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B (https://dejure.org/2009,53136)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - B 13 RS 35/09 B (https://dejure.org/2009,53136)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Gotha - S 28 RA 2404/03
  • LSG Thüringen - L 6 R 817/05
  • BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    Denn die - vermeintliche - inhaltliche Unrichtigkeit der Berufungsentscheidung kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gerügt werden (vgl BSG vom 26.6.1975, SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    14 Soweit er ferner rügt, das LSG hätte ihn im Vorfeld darauf hinweisen müssen, dass aus dessen Sicht das Schreiben des Kombinatsdirektors vom 22.3.1990 als "Berufung" iS des § 38 Abs. 2 des Arbeitsgesetzbuchs der DDR (AGB DDR) auszulegen sei, verkennt er, dass es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz gibt, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugung möglicherweise leitenden Gründe vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 5.8.2004, B 13 RJ 206/03 B, Juris RdNr 6; BSG vom 21.6.2000, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG vom 13.10.1993, SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    Um aufzuzeigen, dass er von der Entscheidung des LSG überrascht worden sein könnte, hätte er darlegen müssen, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nach bisherigem Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl Senatsbeschluss vom 20.8.2008, B 13 R 217/08 B, Juris RdNr 8; Bundesverfassungsgericht vom 29.5.1991, BVerfGE 84, 188).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    14 Soweit er ferner rügt, das LSG hätte ihn im Vorfeld darauf hinweisen müssen, dass aus dessen Sicht das Schreiben des Kombinatsdirektors vom 22.3.1990 als "Berufung" iS des § 38 Abs. 2 des Arbeitsgesetzbuchs der DDR (AGB DDR) auszulegen sei, verkennt er, dass es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz gibt, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugung möglicherweise leitenden Gründe vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 5.8.2004, B 13 RJ 206/03 B, Juris RdNr 6; BSG vom 21.6.2000, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG vom 13.10.1993, SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BGH, 04.10.2004 - II ZR 356/02

    Abänderung des erstinstanzlichen Urteils aufgrund geänderter Vertragsauslegung in

    Auszug aus BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang in seiner Beschwerdebegründung angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.10.2004 (NJW-RR 2005, 39) betraf im Übrigen einen Fall, in dem der fragliche Umstand vom erstinstanzlichen Gericht für unerheblich gehalten worden und auch nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens war.
  • BSG, 31.07.2007 - B 13 R 204/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Bezeichnung einer Divergenz

    Auszug aus BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (Senatsbeschluss vom 31.7.2007, B 13 R 204/07 B, Juris RdNr 7; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29).
  • BSG, 02.04.1992 - 13 BJ 251/91

    Erfordernis einer hinreichenden Begründung hinsichtlich einer Revisionszulassung

    Auszug aus BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    Bei einem in der Beweiswürdigung unterlaufenen Verstoß gegen die Denkgesetze handelt es sich jedoch um eine - behauptete - Missachtung der Grenzen des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (Senatsbeschluss vom 2.4.1992, 13 BJ 251/91, Juris RdNr 5; BSG vom 26.1.1977, SozR 1500 § 160 Nr. 26 S 21).
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Auszug aus BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    Um aufzuzeigen, dass er von der Entscheidung des LSG überrascht worden sein könnte, hätte er darlegen müssen, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nach bisherigem Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl Senatsbeschluss vom 20.8.2008, B 13 R 217/08 B, Juris RdNr 8; Bundesverfassungsgericht vom 29.5.1991, BVerfGE 84, 188).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    11 Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003, SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    14 Soweit er ferner rügt, das LSG hätte ihn im Vorfeld darauf hinweisen müssen, dass aus dessen Sicht das Schreiben des Kombinatsdirektors vom 22.3.1990 als "Berufung" iS des § 38 Abs. 2 des Arbeitsgesetzbuchs der DDR (AGB DDR) auszulegen sei, verkennt er, dass es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz gibt, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugung möglicherweise leitenden Gründe vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 5.8.2004, B 13 RJ 206/03 B, Juris RdNr 6; BSG vom 21.6.2000, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG vom 13.10.1993, SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 26.01.1977 - 11 BA 184/76

    Zulassung der Revision - Verfahrensmangel - Zulassungsgrund - Beweiswürdigung -

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • LSG Thüringen, 07.02.2011 - L 6 KR 490/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulassung - Verfahrensmangel - mündliche

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugung möglicherweise leitenden Gründe vorab mit den Beteiligten zu erörtern (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Juli 2009 - Az.: B 13 RS 35/09 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 24.10.2011 - L 6 KR 1097/11

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des SG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung der Entscheidung besteht (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Juli 2009 - Az.: B 13 RS 35/09 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 5 KA 2942/12
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des SG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung der Entscheidung besteht (vgl. BSG, Beschluss vom 27.07.2009 - Az.: B 13 RS 35/09 B).
  • SG Gotha, 18.05.2011 - S 41 KR 1708/10
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des SG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung der Entscheidung besteht (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Juli 2009 - Az.: B 13 RS 35/09 B).
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